Streuobstkonzeption 2030 des Landes Baden-Württemberg
Streuobstwiesen stellen in Baden-Württemberg einen prägenden Teil der Kulturlandschaft dar, sind Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und die Grundlage für ein vielfältiges Angebot an nachhaltigen und regionalen Produkten. Deshalb ist es erklärtes Ziel der Landesregierung, die Streuobstwiesen im Land konsequent zu schützen. Ganz im Sinne des Leitmotivs „Schützen durch Nützen“ liegt das Hauptaugenmerk der Landespolitik beim Thema Streuobst darauf, die Bewirtschaftung und Pflege der Streuobstbäume zu honorieren, die Wertschöpfungskette zu optimieren und die Verbraucherinnen und Verbraucher zu sensibilisieren.
Um dies zu erreichen hat die Landesregierung die Streuobstkonzeption des Landes überarbeitet. Die Streuobstkonzeption 2030 wurde am 9. Juli 2024 durch das Kabinett verabschiedet.